Karrierelexikon

Gehalt im Zivildienst

Inhaltsverzeichnis

Die letzten Wehrpflichtigen in Deutschland wurden zum 1. Januar 2011 einberufen, seitdem muss niemand mehr gegen seinen Willen zum Militär einrücken. Seit die Wehrpflicht entfällt, ersetzt der Bundesfreiwilligendienst den Zivildienst, der früher anstelle des Dienstes an der Waffe abgeleistet werden konnte. Der Bundesfreiwilligendienst steht nach dem Abschluss der Pflichtschulzeit jedem offen, es daher nun auch längst weibliche "Zivis", die ihre mindestens sechs bis 18 Monate im Einsatz sind.

Abgeleistet wird der Zivildienst in gemeinnützigen Einrichtungen:

  • In der Kinder und Jugendhilfe und in der Jugendarbeit
  • In der Gesundheits-, Behinderten- und Altenpflege, in Wohlfahrtseinrichtungen, in der Kultur- und Denkmalpflege, im Zivil- und Katastrophenschutz
  • Im Bereich Sport
  • In Einrichtungen, die sich mit Integration befassen
  • Im Natur- und Umweltschutz

Sinn und Zweck des Zivildienstes

Viele Einrichtungen wären ohne ihre „Zivis“ verloren – wer sich hier einsetzt, verrichtet nützliche Arbeit. Die Vorteile für die jungen Menschen dabei liegen auf der Hand. Sie können nicht nur Wartezeiten bis zum Beginn einer Ausbildung oder bis zum Antritt eines Studiums überbrücken, sondern erwerben auch vielfältige Kompetenzen und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere wer einen sozialen Beruf ergreifen möchte, kann hier gut testen, wo die eigenen Stärken und Schwächen liegen. Und während sich früher viele ärgerten, dass sie quasi eine Zeit ihres Lebens „fremdbestimmt“ verbringen mussten, waren sie doch im Nachhinein froh über die erworbenen Erfahrungen. In einem schriftlichen Zeugnis werden zudem die erlernten und eingesetzten Kompetenzen aufgelistet und können helfen, sich für einen sozialen Beruf oder eine entsprechende Ausbildung zu qualifizieren.

Der finanzielle Aspekt

Auch wenn im Bundesfreiwilligendienst wertvolle Arbeit geleistet wird – reich wird man nicht dabei, die Tätigkeit gilt als Ehrenamt. Gerade die Unkosten werden gedeckt. Derzeit gilt eine Höchstgrenze von 330 Euro „Taschengeld“ im Monat. Das ist auch kein Gehalt im rechtlichen Sinne, sondern eher eine Aufwandsentschädigung. Die tatsächliche Höhe des Taschengeldes hängt sowohl vom Träger ab als auch von der tatsächlich zu leistenden Arbeit.

Ergänzt wird die Vergütung durch eine frei zur Verfügung gestellte Unterkunft, dazu Verpflegung und Arbeitskleidung, oder, wo dies nicht möglich ist, eine ausreichende Geldersatzleistung. Sparen fürs Studium ist unter diesen Umständen keine Option. Doch für eine Weile kommt man damit durchaus „über die Runden“. Pro Platz und Monat wird der Bundesfreiwilligendienst vom Bund mit je 200 Euro gefördert, für „Benachteiligte“ mit nochmals 100 Euro mehr, die jedoch an die jeweiligen Einsatz-Institutionen geleitet werden, nicht an den, der den Dienst leistet. Nachträglich wurde noch eine Regelung geändert. Sowohl im Freiwilligen Sozialen Jahr als auch beim BFD besteht nun dem Alter entsprechend der Kindergeldanspruch fort.

Arbeitslosengeld II und der Bundesfreiwilligendienst

Wer keine Arbeit findet, sich aber künftig für eine soziale Tätigkeit qualifizieren möchte, kann den Bundesfreiwilligendienst antreten. Entgegen allgemeiner Annahme steht ein Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst zwar dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, doch dabei kommt es beim ALG II gar nicht an: Wird der Unterhalt durch die Geld- und Sachleistungen im BFD nicht gedeckt, kann mit ALG II aufgestockt werden. Oder, umgekehrt ausgedrückt, als Motivation zur Teilnahme am BFD werden 60 Euro der Vergütung nicht auf die Grundsicherung angerechnet, plus weitere absetzbare Beträge, die von Fall zu Fall variieren. Bei einem volljährigen Harz IV-Bezieher können während eines BFD 30 Euro pro Monat für diverse Versicherungen angerechnet und vom Zusatzverdienst abgesetzt werden. Ähnliches gilt für Fahrtkosten gegen Quittungsvorlage.

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