Karrierelexikon

Gehaltstabelle Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen

Inhaltsverzeichnis

Ärzte und Medizinische Fachangestellte (MFA) einigen sich per Tarifvertrag auf Gehälter, die dann für alle tarifgebundenen Ärzte als Arbeitgeber gelten. Der Stundenlohn bemisst sich je nach Qualifikation und Berufserfahrung und die Arbeitgeber müssen ihre Angestellten anhand dieser Merkmale eingruppieren.

Medizinische Fachangestellte bei der Arbeit




Im April 2016 haben sich Ärzte und Medizinische Fachangestellte auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Ergebnis ist, dass die Gehälter der MFA rückwirkend zum 1. April linear um 2,5 Prozent angehoben werden.


Tarifgehalt als MFA/Arzthelferin ab 01.04.2016


Berufsjahr Tätigkeits- gruppe I in Euro Tätigkeits- gruppe II in Euro Tätigkeits- gruppe III in Euro Tätigkeits- gruppe IV in Euro Tätigkeits- gruppe V in Euro Tätigkeits- gruppe VI in Euro
1.– 4. 1.725,22 1.854,61 1.940,87 2.070,26 2.242,78 2.587,83
5.– 8. 1.827,64 2.013,83 2.107,5 2.248 2.435,33 2.810
9.–12. 1.943,89 2.141,92 2.241,55 2.390,98 2.590,23 2.988,73
13.–16. 1.998,78 2.202,41 2.304,84 2.458,5 2.663,37 3.073,12
ab dem 17. 2.211,29 2.436,57 2.549,89 2.719,89 2.946,54 3.399,86

Ausbildungsvergütung

Zeitgleich steigen die Ausbildungsvergütungen für Medizinische Fachangestellte in allen drei Ausbildungsjahren:

  • 1. Ausbildungsjahr: 730 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 770 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 820 Euro

Eingruppierung

Tätigkeitsgruppe I

Ausführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wo-bei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden. In diese Tätigkeitsgruppe fallen Tätigkeiten gemäß Ausbildungsverordnung.

Tätigkeitsgruppe II

Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Arbeitsbereich erworben wurden.
Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 40 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung.

Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist:

  • Wundbehandlung/Wundmanagement

Tätigkeitsgruppe III

Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignungspezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem oder mehreren Arbeitsbereich(en) erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 80 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung und/oder Tätigkeiten in der Durchführung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.

Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist:

  • Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (90 Stunden)

Tätigkeitsgruppe IV

Selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 120 Stunden und/oder Tätigkeiten in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.

Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist:

  • Ambulantes Operieren (120 Stunden)

Tätigkeitsgruppe V

Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Hierbei sind eine Fortbildung von mindestens 120 Stunden und weitere Fortbildungseinheiten von mindestens 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.

Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist:

  • Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung/Arztfachhelferin gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Tätigkeitsgruppe VI

Ausführen von leitungs- und führungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders umfassende, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Organisation und Steuerung mehrerer umfassender Arbeitsbereiche erworben wurden.
Die Tätigkeiten sind mit hoher Problemlösungs- und Sozialkompetenz verbunden. Voraussetzung ist eine Fortbildungsmaßnahme von mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung.

Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist:

  • Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gem. § 54 BBiG

Tarifgehalt seit 01.04.2014


Berufsjahr Tätigkeits- gruppe I in Euro Tätigkeits- gruppe II in Euro Tätigkeits- gruppe III in Euro Tätigkeits- gruppe IV in Euro Tätigkeits- gruppe V in Euro Tätigkeits- gruppe VI in Euro
1.– 4. 1.683,14 1.809,38 1.893,54 2.019,77 2.188,09 2.524,71
5.– 8. 1.827,64 1.964,72 2.056,10 2.193,17 2.375,93 2.741,46
9.–12. 1.943,89 2.089,68 2.186,87 2.332,67 2.527,05 2.915,83
13.–16. 1.998,78 2.148,69 2.248,63 2.398,54 2.598,42 2.998,17
ab dem 17. 2.211,29 2.377,13 2.487,70 2.653,54 2.874,67 3.316,93


Tarifgehalt seit 01.09.2013


Berufsjahr Tätigkeits- gruppe I in Euro Tätigkeits- gruppe II in Euro Tätigkeits- gruppe III in Euro Tätigkeits- gruppe IV in Euro Tätigkeits- gruppe V in Euro Tätigkeits- gruppe VI in Euro
1.– 4. 1.634,12 1.756,68 1.838,38 1.960,94 2.124,35 2.451,18
5.– 8. 1.774,41 1.907,49 1.996,21 2.129,29 2.306,73 2.661,62
9.–12. 1.887,27 2.028,82 2.123,18 2.264,72 2.453,45 2.830,91
13.–16. 1.940,57 2.086,11 2.183,14 2.328,68 2.522,73 2.910,85
ab dem 17. 2.146,88 2.307,90 2.415,24 2.576,26 2.790,94 3.220,32


Quellen:
http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gesundheitsfachberufe/medizinische-fachangestellte-arzthelferin/tarife/gehaltstarifvertrag/2013/
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/assistenzberufe/article/909196/beschlossen-gehalt-mfa-azubis.html

Aktuelle News