Karrierelexikon

Vorteile der Einstufung in Gehaltsgruppen

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Unter Gehaltsgruppe wird allgemein eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten innerhalb einer Organisation verstanden, die nach Berufserfahrung gestaffelt, die gleichen Bruttogehälter bekommen. Wohl am bekanntesten sind die Gehaltsgruppen des öffentlichen Dienstes oder die Besoldungsgruppen, in die Beamte eingeteilt werden. Aber auch zahlreiche Tarifverträge sehen Gehaltsgruppen vor, in die Angestellte nach Art ihrer ausgeübten Beschäftigung eingeteilt werden. In Unternehmen der freien Wirtschaft, die auch durch Tarifverträge nicht gebunden sind, existieren dagegen keine formellen Gehaltsgruppen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Angestellten nicht auch hier nach bestimmten Kriterien eingestuft werden, die sich vor allem auf ihre Qualifikation, ihre ausgeübte Tätigkeit sowie ihre berufliche Erfahrung beziehen. Allerdings ist diese Einteilung in aller Regel weniger systematisch und offener für Änderungen und die Berücksichtigung von individuellen Besonderheiten bei der Gehaltsfindung.

Vorteile der Einstufung in Gehaltsgruppen

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt die feste Einteilung von Angestellten in verschiedene Gehaltsgruppen einige Vorteile mit sich. Auf diese Weise ersparen sich beide Seiten zum Beispiel schwierige Verhandlungen um Einstiegsgehälter oder individuelle Gehaltsanpassungen. Bei einem eingestellten Mitarbeiter muss lediglich eine Eingruppierung nach objektiven Kriterien vorgenommen werden, in den folgenden Jahren erfolgt eine automatische Höhergruppierung nach der Anzahl der Berufsjahre. Diese Regelung führt dazu, dass sich zunächst einmal kein Mitarbeiter schlecht behandelt fühlt. Schon bei der Berufswahl steht fest, welcher Gehaltsgruppe er später einmal angehören wird. Dies gilt zum Beispiel für Lehrer für die verschiedenen Schultypen aber auch für eine typische Laufbahn, wie sie Beamte bei der Polizei oder in der Verwaltung anstreben.

Darüber hinaus besitzt sie größtmögliche Transparenz. Diese führt auch dazu, dass Beschäftigte, die in einem solchen System arbeiten, relativ genau wissen, wie sie in ein paar Jahren aufgrund der dann stattfindenden höheren Eingruppierung finanziell dastehen werden. Der einzige Unsicherheitsfaktor, der bei Beschäftigten in diesen stark reglementierten Anstellungsverhältnissen besteht, ist in dieser Hinsicht die Frage, wie hoch die allgemeinen Gehaltserhöhungen ausfallen werden. Insbesondere für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, die dazu noch unkündbar sind, ergibt sich so eine große Sicherheit und Planbarkeit ihrer künftigen Gehälter, von der sie zum Beispiel bei der Familiengründung oder der Finanzierung einer Immobilie stark profitieren.

Nachteile der Einstufung in Gehaltsgruppen

Es existieren allerdings auch einige Argumente, die ganz klar gegen diese Einstufung sprechen. Eine solche Behandlung der Mitarbeiter lässt keinen Raum, um besondere Verdienste zu berücksichtigen. Wenn zum Beispiel ein Angestellter im Öffentlichen Dienst besonders nützliche Zusatzqualifikationen mitbringt, die aber für die Eingruppierung keine Rolle spielen, besteht keine Möglichkeit, ihm ein höheres Gehalt zuzusagen. Noch gravierender ist allerdings die Tatsache, dass Mitarbeiter auf diese Weise kaum motiviert werden können, Spitzenleistungen zu erbringen. Sie verdienen stets dasselbe, ob sie ihren Dienst nach Vorschrift versehen oder außerordentlich engagiert arbeiten. Viele Mitarbeiter empfinden dies als ungerecht.

Nicht selten resultieren aus diesen Regelungen Resignation und eine nur eingeschränkte Leistungsbereitschaft. Tatsächlich lässt sich dieses Phänomen sowohl bei Beamten als auch bei Angestellten im Öffentlichen Dienst beobachten. Auch der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und bemüht sich, leistungsorientierte Komponenten in die Tarife und Besoldungsordnungen zu integrieren. Dazu gehört insbesondere, dass das Dienstalterprinzip etwas an Bedeutung verliert, das zu automatischen Gehaltssteigerungen mit zunehmenden Dienstjahren führt.

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