Karrierelexikon

Gehaltspfändung

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Eine Gehaltspfändung ist eine einschneidende Maßnahme, die den Schuldner stark belastet. Dabei wird mit einem vollstreckbaren Titel in das laufende Arbeitseinkommen gepfändet. Dem Arbeitgeber wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt. Damit ist unvermeidlich verbunden, dass dieser über die finanziellen Schwierigkeiten seines Angestellten informiert wird. Dies stellt in vielen Fällen das Ende der Karriere dar, insbesondere wenn der Angestellte im kaufmännischen Bereich beschäftigt ist.

So verhindert man eine Gehaltspfändung

Auch wenn eine Gehaltspfändung in aller Regel keinen Kündigungsgrund darstellt, sollte man im eigenen Interesse alles unternehmen, um ein solches Verfahren zu verhindern. Dabei muss bedacht werden, dass Gehaltspfändungen für den Gläubiger ein letztes Mittel darstellen, um an ihr Geld zu kommen. Deswegen haben Schuldner davor meist Gelegenheit, andere Möglichkeiten zu finden, um sich mit ihren Gläubigern zu einigen. Wenn man feststellt, dass es nicht gelingt, eingegangene finanzielle Verpflichtungen wie im Vertrag vereinbart zu bedienen, sollte man sich rechtzeitig mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Oftmals besteht dann die Gelegenheit, eine Streckung der Tilgungen vorzunehmen oder die Tilgung ganz auszusetzen, bis man wieder flüssig ist. Wer auf diesem Wege keine Übereinkunft erzielt, kann sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden, die dann Verbindung mit dem Gläubiger aufnimmt. Allerdings sind alle Einigungsbemühungen nur dann erfolgreich, wenn tatsächlich so viel Geld fließt, dass der Gläubiger hoffen kann, dass seine Forderungen erfüllt werden.

Gehaltspfändung aus Sicht des Arbeitnehmers

Konnte eine Gehaltspfändung nicht abgewendet werden, wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit Eingang beim Arbeitgeber wirksam. Dies hat zur Folge, dass nunmehr der Gläubiger zum Inhaber der Gehaltsforderung wird, soweit diese besteht und pfändbar ist. Dies bedeutet, dass das Gehalt nur insoweit pfändbar ist, als es über den Pfändungsfreigrenzen liegt, schließlich soll dem Schuldner ein Existenzminimum verbleiben.

Der Arbeitgeber ermittelt anhand von einschlägigen Tabellen, wie hoch dieses ist. Erfahrungsgemäß kommt es dabei jedoch oft zu Fehlern, so dass die Pfändungsfreigrenze zu niedrig angesetzt und zu viel Geld an den Gläubiger abgeführt wird. Geregelt ist die Höhe des pfändungsfreien Gehaltsbetrages in § 850 c ZPO. Entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Pfändungsfreibetrages haben auch die Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners. Um dies sicher zu verhindern, sollte jeder, der von einer Gehaltspfändung betroffen ist, selbst ermitteln, wie hoch der Betrag ist, der ihm als Pfändungsfreibetrag zusteht. Gegebenenfalls kann man sich dabei von den Mitarbeitern einer Schuldnerberatungsstelle unterstützen lassen. Die Gehaltspfändung hat zur Folge, dass der Betroffene sich auf ein Leben am Existenzminimum einstelle muss.

Gehaltspfändung aus Sicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss eine Gehaltspfändung mit der gebotenen Sorgfalt behandeln. Insbesondere muss er genau darauf achten, dass er nicht aus Versehen zu viel Gehalt an den Arbeitnehmer überweise. Wenn dies der Fall ist, haftet er nämlich gegenüber dem Gläubiger für den zu viel ausgezahlten Betrag und muss diesen zu seinen Lasten überweisen. Schwierig wird es oft dann, wenn mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vorliegen. Dann gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip, nach dem zuerst die Ansprüche des Gläubigers bedient werden müssen, dessen Pfändungsbeschluss zuerst vorlag. Wenn ein Arbeitgeber hier fälschlicherweise einem anderen Gläubiger Geld überweist, haftet er gegenüber dem eigentlich Berechtigten für dessen Ansprüche.

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