Karrierelexikon

Gehalt im Praktikum

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Wer nach der Schulausbildung oder dem Studium wissen will, wie der Alltag im Wunschberuf aussieht, und wer praktische Erfahrungen und Qualifikationen sammeln will, entscheidet sich oft für ein Praktikum. Während der Schulzeit sind solche praktischen Abstecher mittlerweile sogar Pflicht, um eine genauere Vorstellung von späteren beruflichen Tätigkeiten zu bekommen. Während oder nach dem Studium erhöhen entsprechende Praktika die Einstellungschancen im späteren Beruf erheblich.

Mit einem Praktikum gleichzeitig Geld zu verdienen, sollte man sich jedoch aus dem Kopf schlagen: Dafür ist ein Nebenjob geeigneter. Beim Praktikum steht im Vordergrund, das eigene Qualifikationsprofil aufzuwerten und Kenntnisse aus Schule und Studium zu erweitern. Die Erfahrung, die man im Praktikum gewinnt, ist in der Regel tatsächlich nicht mit Geld zu bezahlen.

Welches Recht auf Gehalt hat ein Praktikant?

Die Rechtslage stellt Praktikanten keinesfalls mit vollwertigen Arbeitnehmern gleich – und damit entfällt vordergründig das Anrecht auf Bezahlung. Pflichtpraktika während Schul- und Studienzeit sind darum meist unentgeltlich abzuleisten. Anders ist die Lage bei freiwilligen Praktika. Hier greift, genau wie bei Auszubildenden §26 des Berufsbildungsgesetzes. Darum sollte beim Vorstellungsgespräch für ein Praktikum das Thema Gehalt oder Vergütung ohne falsche Scheu angesprochen werden.

Rechtlich bewegt sich ein Praktikum in einer Art Grauzone. Im Praktikumsvertrag wird festgehalten, dass in der abgeleisteten Zeit Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden sollen, aber keine Berufsausbildung im strengen Sinn des Wortes erfolgt. Das heißt, der Praktikant ist im Grunde zu keiner Arbeit verpflichtet. Es sei denn, im Vertrag wird auf die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers, Praktikumsbetreuers oder Vorgesetzten hingewiesen, der über Aufgaben, Tätigkeiten, Einsatzorte bestimmt. Da sich das kaum vermeiden lässt, liegt rechtlich gesehen ein Arbeitsverhältnis, ein „Scheinpraktikum“ vor und eine Vergütung ist Pflicht.

Die Höhe von Praktikumsbezügen

Auch wenn das Lernen stets im Vordergrund stehen sollte – wer vollen Einsatz zeigt, sollte zumindest für seinen Aufwand gebührend entschädigt werden. Freiwillige Praktika werden üblicherweise mit mindestens 7,50 Euro oder 300 Euro im Monat vergütet werden, je nach Branche sogar bis zu 800 Euro. Bei guter Zusammenarbeit sollten kluge Unternehmer über eine Verlängerung zu verbesserten Bedingungen nachdenken, schließlich ziehen sie sich auf diesem Wege motivierte und qualifizierte Mitarbeiter heran, die neue Ideen mit einbringen. Keinem Unternehmen tut es wirklich weh, für engagierte Praktikanten ein kleines Gehalt zu erübrigen. Ein Grund mehr, das Thema Geld diplomatisch, aber selbstbewusst, anzusprechen, ohne dabei in ein Feilschen über 50 oder 100 Euro zu verfallen.

Seriöse Praktika erkennen

Jahrelang war es in einigen Branchen üblich, den „Normalbetrieb“ mit stets wechselnden Praktikanten aufrechtzuerhalten – und dabei hoch qualifizierte, aber teurere feste Mitarbeiter zu sparen. Dabei wurde die Motivation junger Leute oft missbraucht. Ein seriöser Praktikumsvertrag legt Lernziele, Einsatzgebiete, Betreuung und Dauer der Tätigkeit fest. Ein Arbeitsplatz wird zur Verfügung gestellt, die Praktikanten werden über ihre Rechte und Pflichten, beispielsweise etwa im Falle von Urlaub oder Krankheit, Verschwiegenheitspflicht und Sicherheitsbestimmungen im Betrieb, korrekt informiert. Die Praktikumsdauer beschränkt sich auf drei bis höchstens sechs Monate. Eine solide Einführung in die vorgesehenen Aufgabengebiete und die Möglichkeit, diese auch zu wechseln oder Neues dazuzulernen, sollten selbstverständlich sein, ebenso wie die Verfügbarkeit eines festen Ansprechpartner und Weiterbildungsmaßnahmen während des Praktikums. Vage Versprechungen auf spätere Übernahme in Vollzeit unterbleiben, und sollten auch keinesfalls als Ersatz für ein Gespräch über das Thema Vergütung gelten. Ein qualifiziertes Zeugnis schließt das Praktikum ab.

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