Karrierelexikon

Gehalt nicht am ersten auf dem Konto

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Die Lohnzahlung steht auf der Liste der Arbeitgeberpflichten ganz oben. Selbst ohne Vertrag und ohne Bindung an bestehende Tarifverträge ist nach § 612 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Vergütung für geleistete Arbeit für den Arbeitgeber ein Muss. Obendrein ist er verpflichtet, für seine Mitarbeiter ordnungsgemäß und termingerecht Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen und abzuführen. Selbstverständlich gehört auch die rechtzeitige Zahlung des Gehalts an den Arbeitnehmer mit dazu, wenn der Zeitpunkt dieser Auszahlung im Arbeitsvertrag fixiert ist. Meist ist eine Überweisung zum Monatsende vereinbart, so, dass das Geld zum jeweils Monatsersten auf dem Konto steht, oder zum 15. eines Monats. Doch selbst wenn kein Termin vereinbart wurde, ist spätestens nach dem Ablauf des Monats, in dem die Arbeit geleistet wurde, die Zahlung fällig. Sonst gerät der Arbeitgeber automatisch in Verzug.

Gehalt verspätet überwiesen - Ursachen

Bei vielen Arbeitnehmern werden exakt zum Monatsersten Miete, Versicherungen und andere Beträge abgebucht – und ohne die Gehaltszahlung wird es dann auf manchem Konto eng. Doch zunächst kann der Arbeitgeber bei einer einmal verspäteten Gehaltszahlung von einer Panne bei der Buchhaltung ausgehen, um falsch hinterlegte Kontodaten oder um einen Abrechnungsfehler. Einige Gehaltsprogramme berücksichtigen keine Feiertage. So kommt es zwangsläufig zu späteren Zahlungseingängen, wenn der Abbuchungstermin zu spät angesetzt ist. Dergleichen lässt sich aber schnell und gütlich regeln. Problematisch wird es, wenn das Gehalt öfter oder gar regelmäßig verspätet eingeht. Bei immer wieder um Tage und Wochen verschobenen Gehaltseingängen besteht dringender Gesprächsbedarf mit dem Vorgesetzten. Einige Unternehmen kämpfen mit der Insolvenz und versuchen, fällige Zahlungen zu verzögern. Andere wiederum möchten einfach Zinsen sparen und das Kapital lange auf dem eigenen Konto behalten.

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer?

Bei wiederholt verspätetem Gehaltseingang hat der Arbeitnehmer selbst mit Komplikationen zu rechnen, obwohl er seinen eigenen Vertragspflichten pünktlich nachkommt. Im Gesprächstermin mit dem Vorgesetzten gilt es, möglichst sachlich zu bleiben und die Ursachen für den wiederholten Zahlungsverzug herauszufinden. Je nach Ausgang des Gesprächs besteht sogar die Möglichkeit, eine schriftliche Abmahnung zu erteilen und dabei eine Frist bis zur Begleichung der Schuld zu setzen. Eine unpünktliche Zahlung der monatlichen Bezüge ist nämlich ein Verstoß des Arbeitgebers gegen § 280 I des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und zieht sogar eine Schadensersatzpflicht für Dispositionszinsen, Mahngebühren oder Gebühren für Rücklastschriften nach sich. Wiederholt sich die Situation oder bleibt der Geldeingang weiterhin aus, sollte man einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der die Außenstände einfordert.

Konsequenzen bei wiederholt verzögerter Gehaltszahlung

Trotz angespannter Arbeitsmarktlage hat der Arbeitnehmer in Extremfällen das Recht, fristlos zu kündigen, und sollte das auch tun, schon um sich selbst zu schützen. Der Anspruch auf ein neutrales Zeugnis bleibt davon unberührt. Auch das Arbeitsamt sollte bei berechtigten außerordentlichen Kündigungen sofort in Leistung treten – eine Rückfrage bei der Agentur für Arbeit und eventuell bei einem Anwalt für Arbeitsrecht klärt diese Frage. Eine solche Situation birgt nämlich stets das Risiko, dass der Arbeitgeber tatsächlich in die Insolvenz steuert und auch das Abführen von Versicherung und Steuern unterlässt. Ist der Arbeitnehmer privat versichert, wäre er dann sogar in der Pflicht, dies zu überprüfen, um seinen Krankenversicherungsschutz nicht zu verlieren. Eine Nachfrage bei den entsprechenden Stellen hilft, die Situation zu klären und die richtige Entscheidung zu treffen.

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