Karrierelexikon

Gehaltszulage - Zulagen zum Lohn und Einkommen

Inhaltsverzeichnis

Unter einer Gehaltszulage werden Aufschläge auf das Gehalt verstanden, die zu einer Erhöhung des Bruttogehalts führen. Zulagen sind zum Beispiel tariflich vorgesehen für geleistete Arbeitsstunden, die unter besonders schwierigen Bedingungen erbracht wurden.

Erschwerniszulagen

Eine Erschwerniszulage kann entweder tarifvertraglich oder im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart sind. Sie wird in der Praxis häufig gewährt, wenn der Angestellte zum Beispiel besonderen Gefahren ausgesetzt ist oder die Arbeit mit Schmutz, Lärm oder Ähnlichem verbunden ist.

Abrechnungstechnische Behandlung

Die Erschwerniszulage zählt genau wie alle anderen Gehaltszulagen zum Bruttolohn und wird auch entsprechend behandelt. Zusammen mit dem festen Gehalt, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart ist, wird die Erschwerniszulage der Besteuerung und der Belastung mit Sozialabgaben unterworfen. Im Ergebnis sind viele Arbeitnehmer enttäuscht, wenn sie zum ersten Mal eine Gehaltsabrechnung bekommen, auf der eine Erschwerniszulage enthalten ist. Sie müssen feststellen, dass in den meisten Fällen sehr viel weniger Geld netto übrig bleibt, als sie erwartet hatten. Die Ursache dafür besteht im hohen Grenzsteuersatz. Aufgrund des in Deutschland geltenden progressiven Steuersystems werden Gehaltszuwächse gleich welcher Art mit einem höheren Steuersatz belastet.

In Form eines geldwerten Vorteils

Gehaltszulagen können den Arbeitnehmern auch in Form eines geldwerten Vorteils zugewendet werden. Dies ist zum Beispiel häufig der Fall, indem dem Angestellten der Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird. Er kann mit diesem dann Privatfahrten unternehmen sowie ihn für die Bewältigung des täglichen Wegs zur Arbeit nutzen, ohne dafür dem Arbeitgeber einen Ausgleich zahlen zu müssen. Dieser Vorteil muss natürlich auch versteuert und mit Beiträgen zu den Sozialversicherungen belegt werden. Deswegen wird er als geldwerter Vorteil zum Gehalt dazu gerechnet.

Dabei haben Arbeitnehmer grundsätzlich die Wahl, ob sie die tatsächlich gefahrenen Kilometer anrechnen lassen oder eine pauschale Versteuerung wählen. Wer sich für den exakten Nachweis entscheidet, muss nach strengen Regeln ein Fahrtenbuch führen, um jeden gefahrenen Kilometer zu registrieren. Eine andere Form von geldwerten Vorteilen stellt zum Beispiel das kostenlose oder stark verbilligte Essen dar, das der Mitarbeiter vom Arbeitgeber erhält. Auch hier ist der Gegenwert, der in der Regel als Pauschale angesetzt wird, zu versteuern. Vielfach ist es in deutschen Unternehmen auch üblich, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Jobticket für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel spendiert. Genauso weit verbreitet ist die Übernahme der Beiträge für einen Mitarbeiter zu einer Gruppenunfallversicherung.

Diese wird für sämtliche Mitarbeiter zu besonders günstigen Tarifen bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Auch hier hat eine Hinzurechnung zum Arbeitsentgelt zu erfolgen und eine anschließende Besteuerung. Das gleiche gilt für zinslose oder stark verbilligte Mitarbeiterdarlehen, die ein Arbeitgeber gewährt. Unterlaufen dem Arbeitgeber bei der Besteuerung Fehler, haftet er für die nicht abgeführten Lohnsteuerbeträge. Aus diesem Grund sollte stets mit der gebotenen Sorgfalt geprüft werden, welche geldwerten Vorteile anfallen.

Einmalige Gehaltszulagen

Umgangssprachlich werden auch einmalige Zuwendungen des Arbeitgebers als Gehaltszulagen bezeichnet. Hierunter fallen beispielsweise Geldgeschenke zu besonderen Anlässen, wie etwa die Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Genauso können Arbeitgeber in persönlichen Notsituationen Hilfe in Form von einmaligen Zulagen gewähren, zum Beispiel nach dem Tod des Ehepartners oder als Zuschuss zu aufwändigen und teuren medizinischen Behandlungen.

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