Karrierelexikon

Gehaltskürzung durch eine Änderungskündigung

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Eine Gehaltskürzung stellt eine Verringerung des Bruttogehalts dar. Dabei muss bedacht werden, dass es auch zu einem Rückgang des Nettogehalts kommen kann, ohne dass eine Gehaltskürzung des Bruttos vorliegt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein ungünstiger Wechsel der Steuerklasse vorgenommen werden muss, etwa in Folge einer Scheidung. Bei einer echten Gehaltskürzung, die durch eine Verringerung des Bruttogehalts bei unveränderter Arbeitsleistung zustande kommt, ist in der Regel ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu zu ziehen.

Gehaltskürzung durch eine Änderungskündigung

Wenn ein Unternehmen in die Schieflage gerät, weil zum Beispiel ein wichtiger Auftraggeber wegfällt, versucht die Unternehmensleitung oft alles, um den Betrieb zu retten. Nicht selten werden dann die Mitarbeiter aufgefordert, einen Beitrag zur Rettung des Unternehmens zu leisten, indem sie auf einen Teil des ihnen zustehenden Gehalts verzichten. Oftmals werden dazu auch Vereinbarungen mit dem Betriebsrat angestrebt. Weitaus häufiger ist allerdings der Vorschlag einer Änderungskündigung. Dabei wird der bestehende Arbeitsvertrag abgewandelt und vereinbart, dass für die gleiche Arbeitsleistung weniger Gehalt bezahlt wird.

Dieser Vertrag begünstigt einseitig den Arbeitgeber. Im schlimmsten Fall, wenn das Unternehmen nach ein paar Monaten oder sogar Jahren vergeblicher Rettungsbemühungen doch Insolvenz anmelden muss, rächt sich die Gehaltskürzung gleich doppelt. Durch sie hat der Arbeitnehmer nicht nur auf Gehalt verzichtet, er bekommt am Ende sogar noch weniger Arbeitslosengeld, in dessen Berechnung das reduzierte Gehalt einfließt. Auch aus diesem Grund sollte jeder Arbeitnehmer gut überlegen, ob er eine solche Vereinbarung unterschreiben sollte. Dabei darf nicht vergessen werden, dass eine Gehaltskürzung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nicht wirksam vereinbart werden kann.

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